Vertreter des öffentlichen Interesses

Vertreter des öffentlichen Interesses
Vertreter des öffentlichen Interẹsses,
 
in der Verwaltungs-Gerichtsbarkeit ein an die Weisungen der Regierung gebundener Beamter, der sich an einem Verwaltungsprozess zur Wahrung des öffentlichen Interesses beteiligen und äußern kann. Beim Bundesverwaltungsgericht ist dies der Oberbundesanwalt; bei den Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten können durch Landesrechts-VO Vertreter des öffentlichen Interesses bestellt werden, denen auch allgemein oder für bestimmte Fälle die Prozessvertretung des Landes übertragen werden kann.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Vertreter des öffentlichen Interesses — Der Vertreter des öffentlichen Interesses kann in Deutschland nach § 36 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei den Verwaltungsgerichten der Länder bestellt werden. Die Behörde entspricht dem Vertreter des Bundesinteresses beim… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertreter des öffentlichen Interesses — zur Wahrnehmung der Belange der öffentlichen Hand im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bestellte Person. 1. Beim ⇡ Bundesverwaltungsgericht ein Oberbundesanwalt, der sich zur Wahrung des öffentlichen Interesses an jedem Verfahren beteiligen… …   Lexikon der Economics

  • Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht — Der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht (VBI) vertritt gemäß § 35 VwGO das öffentliche Interesse des Bundes in Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Grundlage und Aufgaben Der VBI wird von der… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertreterin des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht — Der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht (VBI) vertritt gemäß § 35 VwGO das öffentliche Interesse des Bundes in Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Grundlage und Aufgaben Der VBI wird von der… …   Deutsch Wikipedia

  • Wiederaufnahme des Verfahrens — erneute Prüfung eines bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens. I. Zivilprozessordnung:Im Zivilprozess nach ⇡ Rechtskraft des ⇡ Urteils aus den in §§ 579, 580 ZPO aufgezählten Gründen zwecks neuer Entscheidung möglich. 1. Die W.d.V. ist… …   Lexikon der Economics

  • Großwürdenträger des Deutschen Ordens — Heutige Form des Ordenskreuzes Der Deutsche Orden, auch Deutschherren oder Deutschritterorden genannt, ist eine geistliche Ordensgemeinschaft. Neben dem Johanniter bzw. Malteserorden ist er einer der noch heute bestehenden Ritterorden aus der… …   Deutsch Wikipedia

  • Freiheit des Willens — Für den Begriff freier Wille oder Willensfreiheit gibt es keine allgemein anerkannte Definition. Verschiedene Philosophen definieren diesen Begriff unterschiedlich; umgangssprachlich versteht man etwas anderes darunter als im juristischen oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Geschichte des österreichischen Films der Nachkriegsära — Die Geschichte des österreichischen Films der Nachkriegsära beginnt mit der Besetzung Österreichs durch die vier Alliierten Siegermächte des Zweiten Weltkriegs, USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich. Die späten 1950er Jahre brachten mit …   Deutsch Wikipedia

  • Geschichte des österreichischen Films seit 1955 — Die Geschichte des österreichischen Films der Nachkriegsära beginnt mit der Besetzung Österreichs durch die vier Alliierten Siegermächte des Zweiten Weltkriegs, USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich. Die späten 1950er Jahre brachten mit …   Deutsch Wikipedia

  • Wirtschaft des nationalsozialistischen Deutschland — Als Wirtschaft im nationalsozialistischem Deutschland wird die Entwicklung der deutschen Wirtschaft unter dem NS Regime von der Machtergreifung Adolf Hitlers 1933 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges beschrieben. Vorder und Rückseite eines 5… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”